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MIT DEM FLUGZEUG

Vorschriften


Für Flüge im kroatischen Luftraum sowie für das Landen auf kroatischen Flughäfen und Flugplätzen ist eine Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung wird auf Antrag ausgestellt.

Der Antrag für eine genehmigung für Flüge im kroatischen Luftraum muß folgende Informationen enthalten:

  • Flugplan(zu senden an alle betroffenen Flugkontrollstationen),
  • Zweck des Fluges,
  • Status des Fluges,
  • Name des Flugzeugbesitzers oder Betreibers mit Firmenadresse.


Für Flugzeuge der leichten und mittleren Kategorie mit weniger als zehn Passagierplätzen und für Flugzeuge der schweren und mittleren Kategorie mit über zehn Passagierplätzen werden Fluggenehmigungen von der Abteilung für Fluggenehmigungen des Ministeriums für Seefahrt, Transport und Kommunikation ausgestellt. Adresse:

Odsjek za odobravanje letova
Prisavlje 14
10000 Zagreb
Tel. (01) 616 90 74
Fax. (01) 619 63 93

AFTN: UDZGYAMP

Die Genehmigungsabteilung kann in Einzelfällen einen Beleg der Registrierung des Flugzeugs im Herkunftsland des Besitzers oder Betreibers verlangen (falls die Mitgliedschaft dieses Landes in der ICAO fraglich ist). Für Flugzeuge der schweren und mittleren Kategorie mit mehr als zehn Passagierplätzen verlangt das Ministerium für Seefahrt, Transport und Kommunikation die Beifügung einer Versicherungspolice und den Beleg der Flugtüchtigkeit zum Antrag auf Flüge im kroatischen Luftraum und/oder Landeerlaubnis auf kroatischen Flughäfen.

Flugzeuge der leichten und mittleren Kategorie müssen diese Dokumente an Bord haben und den zuständigen Behörden auf Aufforderung vorlegen. Anträge auf Fluggenehmigungen für den kroatischen Luftraum und Landeerlaubnis auf kroatischen Flughäfen für Flugzeuge der schweren und mittleren Kategorie müssen spätestens zwei Arbeitstage vor dem geplanten Flugtag eingereicht werden. Anträge auf Fluggenehmigungen für Flugzeuge der leichten und mittleren Kategorie mit weniger als zehn Passagierplätzen in Form von Flugplänen sollten mindestens eine Stunde vor dem geplanten Start oder bei Eintritt in den Luftraum der Republik Kroatien eingereicht werden.
 
Umschrifttext : HTZ
   

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